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Anmeldung

Kinder können mit einem Anmeldeformular für die Tagesstrukturen oder die Nachmittagsaktivitäten angemeldet werden. Spezielle Nachmittagsaktivitäten werden quartalsweise neu ausgeschrieben. Auch für die unregelmässige Teilnahme an den Angeboten ist das Ausfüllen des Anmeldeformulars vorgeschrieben (Notfallnummer, etc.). Die Anmeldung kann jederzeit, auch während des Schuljahres erfolgen, bei laufenden Kursen nach Absprache möglich.

Die Anmeldung pro Angebot erfolgt für ein ganzes Schuljahr und ist gemäss Anmeldeformular verbindlich. Regelmässig teilnehmende Kinder gelten für alle Termine des angemeldeten Wochentags, an denen das Betreuungsangebot stattfindet, als angemeldet. Bei zeitlich befristeten Kursen der Nachmittagsaktivitäten gilt die Anmeldung für die ausgeschriebene Kursdauer.

Für eine unregelmässige Teilnahme können, nach Absprache mit dem Betreuungsteam, die Kinder jeweils kurzfristig, d.h. bis 9 Uhr des Werktages vor der gewünschten Teilnahme angemeldet werden, sofern das Betreuungangebot besteht und noch noch freie Plätze zur Verfügung stehen (nach Abgabe Anmeldeformular). 

Abmeldung

Einzelne Absenzen und Abweichungen vom Stundenplan sollten möglichst frühzeitig, bis spätestens bis 9 Uhr am Werktag vor dem stattfindenden Angebot der Tagesstrukturen Remetschwil gemeldet werden. Kurzfristige Abmeldungen am Tag des Betreuungsangebots in Folge von Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen müssen der leitenden Betreuungsperson direkt telefonisch unter 056 470 74 88 mitgeteilt oder auf die Combox gesprochen werden. Anderenfalls gelten diese als unentschuldigt und werden mit zusätzlich 10 Franken in Rechnung gestellt.

An- und Abmeldungen für die Tagesstrukturen Remetschwil oder Fragen können telefonisch unter 056 470 74 88 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. erfolgen.
 

Austritt

Eine generelle Abmeldung regelmässig teilnehmender Kinder von den Tagesstrukturen Remetschwil kann nur auf Semesterende (Sportferien in Februar) erfolgen und muss bis 30. November schriftlich an den Vorstand des Vereins SchTaRK erfolgen.

Ausnahme: Bei Abbruch eines Kurses der Nachmittagsaktivitäten innerhalb der ausgeschriebenen Kursdauer durch die Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung des Elternbeitrages.